Beitragsordnung des FLAG Football Vereins
Wustermark Wolves e.V.
(gemäß § 6 (3) der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. - Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
- Jahresbeiträge:
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
1 | Kinder und Jugendliche, sowie Auszubildende und Studenten (max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)* | 100 € |
2 | Volljährige, soweit nicht unter 1 und juristische Personen | 150 € |
3 | passive Mitglieder | 25 € |
4 | Trainer und Vorstand | 0 € |
*Auszubildende und Studierende, die den vergünstigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungs- /Immatrikulationsbescheid einreichen.
Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr – bis spätestens 01.Mai – eine gültige Ausbildungs-/Immatrikulationsbescheinigung eingereicht wird.
- Veränderungen der persönlichen Angaben entnehmen wir der Bestandserhebung.
Sie sind unverzüglich vorzunehmen. - Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisung.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Grundlage der Beitragsordnung war der Beschluss der Gründungsversammlung am 06.12.2023.
Bankverbindung:
Wustermark Wolves e.V.
Deutsche Bank
IBAN DE38 1207 0024 0346 6166 00
BIC DEUTDEDB160